Durchfahrt für Radfahrer durch Bismarckstraße endlich legalisiert!
 

     

Schon seit Jahrzehnten ist die Bismarckstraße zum Teil verkehrsberuhigte Zone sowie deren Durchfahrt für den offiziellen Kfz-Verkehr gesperrt. Bis vor ca. drei Monaten (gerechnet von Juli 2007 an) war dort über viele Jahre anstelle des neuen Zeichens 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art) das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) angebracht.

Bevor dies hier erörtert und kommentiert wird, seien erst einmal die beiden Zeichen aufgelistet:

Zeichen 250 - Verbot für Fahrzeuge aller Art ist wie folgend definiert:
"Es gilt nicht für Handfahrzeuge (dies sind u. a. Schub- und Sackkarren sowie natürlich Kinder-wagen), abweichend von § 28 Abs. 2 auch nicht für Tiere (z. B. Kühe dürfen dort also durch marschieren); aber: Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden". So jedenfalls der offizielle Gesetzestext. - Ergänzender Kommentar: Bei strenger Auslegung müssten Radfahrer also absteigen und ihr "Stahlross" über eine womöglich lange Distanz schieben.


Zeichen 260 - Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art ist wie folgend definiert:
"Verbot für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge".
Ergänzender Kommentar: Damit wären wir beim Thema. Radfahrer haben hier auf jeden Fall die freie Fahrt. Mopeds, Motorroller und selbst Mofas haben hier allerdings nichts zu suchen (wird in besagter Bismarckstraße allerdings missachtet).
Durch das Aufstellen dieses Zeichens dürfte also das jahrelange Verwirrspiel ein Ende haben.

Zum Zeichen 250 - Durchfahrtsverbot für alle Fahrzeuge - sei gesagt, dass dieses Schild von der Rechtmäßigkeit stark umstritten ist. In so gut wie 95 Prozent aller Fälle spricht nämlich nichts gegen die Durchfahrt mit Fahrrädern, denn diese erzeugen weder Lärm noch Abgase und sind zudem ausgesprochen "schmalspurig". Vielerorts wird dieses Schild nicht selten mit dem rechteckigen Zusatzzeichen "Radfahrer frei" versehen - aber eben nicht überall, was mit zu einiger Verwirrung beitragen dürfte. Die Polizei verhält sich hier in der Regel überwiegend pragmatisch und dürfte Radler bei Kontrollen meist passieren lassen.

Dies war auch so gut wie immer in der Bismarckstraße der Fall; wie es der Verfasser dieser Zeilen ja auch selbst schon einige Male erlebt hat. Nicht wenige Radlerinnen und Radler benutzen die Bismarckstraße, um u .a. ihre Einkäufe zu erledigen (das sollte man öfters so machen, anstatt bloß mit dem Auto zu fahren) und überhaupt, um nicht über die stark befahrene B 62 radeln zu müssen. Wie zu erfahren war, sollen angeblich vereinzelt Anlieger Radfahrer auf ihr "Fehlverhalten" aufmerksam gemacht haben, was jedoch kaum verhältnismäßig sein gewesen dürfte.

Aufgestellt ist das neue Zeichen 260 an der Abzweigung B62 - Bismarckstraße (hinter der Bahnschranke) der Einmündung Torstraße - Bismarckstraße sowie Hüttenwiese - Bismarckstraße.
Allerdings handelt es sich bei den besagten Straßen um "verkehrsberuhigte Zonen", wo also auch Kinder spielen dürfen. Leider ist eines dieser Schilder (siehe mein Foto ganz oben links) erst einige Meter hinter dem neuen Verbotsschild aufgestellt. Dies bedeutet noch weniger als Tempo 30,  also Schritt-Tempo fahren, was selbstverständlich auch für Radfahrer gilt. Allerdings kann bei 5 km/h kaum ein Radler das Gleichgewicht halten, und es ist nicht weiter tragisch, wenn es etwas mehr an Geschwindigkeit ist.
Dennoch gilt definitiv: Auch als Radfahrer langsam und rücksichtsvoll fahren; Kraftfahrer, welche die Bismarckstraße als Anlieger benutzen müssen, dürfen im Gegensatz Radfahrer keineswegs noch überholen. Zügiges Fahren für Radler dürfte allerdings auch durch den miserablen Zustand der Bepflasterungen (das wird eh immer schlimmer) nicht so einfach sein!

Hans-Gerhard Maiwald