Durchfahrt für Radfahrer durch
Bismarckstraße endlich legalisiert!
|
|
|
|
|
Schon seit Jahrzehnten ist die Bismarckstraße zum Teil verkehrsberuhigte Zone sowie deren Durchfahrt für den offiziellen Kfz-Verkehr gesperrt. Bis vor ca. drei Monaten (gerechnet von Juli 2007 an) war dort über viele Jahre anstelle des neuen Zeichens 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art) das Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) angebracht. Bevor dies hier erörtert und kommentiert wird, seien erst einmal die beiden Zeichen aufgelistet:
Zum Zeichen 250 - Durchfahrtsverbot für alle Fahrzeuge - sei gesagt, dass dieses Schild von der Rechtmäßigkeit stark umstritten ist. In so gut wie 95 Prozent aller Fälle spricht nämlich nichts gegen die Durchfahrt mit Fahrrädern, denn diese erzeugen weder Lärm noch Abgase und sind zudem ausgesprochen "schmalspurig". Vielerorts wird dieses Schild nicht selten mit dem rechteckigen Zusatzzeichen "Radfahrer frei" versehen - aber eben nicht überall, was mit zu einiger Verwirrung beitragen dürfte. Die Polizei verhält sich hier in der Regel überwiegend pragmatisch und dürfte Radler bei Kontrollen meist passieren lassen. Dies war auch so gut wie immer in der Bismarckstraße der Fall; wie es der Verfasser dieser Zeilen ja auch selbst schon einige Male erlebt hat. Nicht wenige Radlerinnen und Radler benutzen die Bismarckstraße, um u .a. ihre Einkäufe zu erledigen (das sollte man öfters so machen, anstatt bloß mit dem Auto zu fahren) und überhaupt, um nicht über die stark befahrene B 62 radeln zu müssen. Wie zu erfahren war, sollen angeblich vereinzelt Anlieger Radfahrer auf ihr "Fehlverhalten" aufmerksam gemacht haben, was jedoch kaum verhältnismäßig sein gewesen dürfte. Aufgestellt ist das neue
Zeichen 260 an der Abzweigung B62 - Bismarckstraße (hinter der
Bahnschranke) der Einmündung Torstraße - Bismarckstraße sowie Hüttenwiese
- Bismarckstraße. Hans-Gerhard Maiwald |
||