Verkehrsberuhigter
Bereich
Erläuterungen • Abhandlungen • Problematik •
Verhalten von und zu Radfahrern • Verhältnisse in Dreis-Tiefenbach
|
Als verkehrsberuhigter
Bereich wird in Deutschland eine mit Verkehrszeichen 325 beschilderte
Straße oder Verkehrsfläche bezeichnet. Der Bereich dient der
Verkehrsberuhigung in geschlossenen Ortschaften. Die offizielle Einführung
erfolgte 1980. Innerhalb dieses Bereiches belaufen sich die Regelungen wie folgend:
Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts vor Links gilt nicht. Bevor diese Abhandlung fortgesetzt wird, seien vor die strengen Bestimmungen dazu aus dem aktuellen Bußgeldkatalog genannt. Diese sind offenbar vielen Kraftfahrern, jedoch auch anderen Verkehrsteil-nehmern, offenbar nicht bekannt. Folgende Strafen drohen Fahrzeugführern bei Verstößen in einem verkehrsberuhigten Bereich:
Es sei zu letzterem Punkt erwähnt, dass dies dem Betreiber dieser Webseite vor Ende Februar 2011 in der Dreis-Tiefenbacher Bismarckstraße (gegenüber Schreinerei Binder) als Radfahrer widerfuhr. Der betreffende Pkw-Führer - war ein weißer Audi - hupte (!!) an der betreffenden Stelle hinter dem mit einer Geschwindigkeit von etwa 12 km/h fahrenden Radfahrer und wollte an der Engstelle auch noch vorbei. Unter "Schrittgeschwindigkeit" versteht man eine Richtgeschwindigkeit von etwa 7 km/h, daher wurde der Audi-Fahrer auf gar keinem Fall in seiner Fahrt behindert, die zudem grundsätzlich ordnungswidrig war. - Denn: Für die Bismarckstraße besteht ab Einfahrt bei der Bahnschranke von der B 62 bis zur Einmündung der Torstraße (und umgekehrt) ein Durchfahrtsverbot für Autos und Motorräder - dazu zählen auch Mofas - nach Zeichen 213 (Bild folgt noch). Die Durchfahrt dieses Abschnittes ist nur für Anlieger erlaubt. Der Audi-Fahrer war jedoch kein Anlieger! Als der Audi-Fahrer für sein rücksichtsloses Verhalten verständlicherweise "den Vogel" gezeigt bekam (im Vergleich zu dieser Idiotie dürfte dies wohl unterdurchschnittlich sein) schnitt er den Radfahrer, überholte ihn mit etwa Tempo 70 auf der rechten Seite und fuhr mit dieser Geschwindigkeit unvermindert in Richtung Jung-Stilling-Platz (dort endet der verkehrsberuhigte Bereich) weiter. Leider konnte das Kennzeichen bei diesem hohen Tempo nicht mehr erkannt werden, ansonsten hätte der Radfahrer, der übrigens eine gute Verbindung zur Siegener Polizei hat, eine Strafanzeige gestellt.
An dieser Stelle - vor Beginn der roten Fläche - wurde der Betreiber dieser Seite Ende Februar 2011 als Radfahrer von einem ausgeflippten Pkw-Fahrer durch Hupen genötigt und gedrängelt. Angenommen, der Fahrer wäre gestellt worden, hätten ihm neben einer hohen Geldstrafe ein Fahrverbot oder auch Führerscheinentzug gedroht. Problematik und Definition von "Schrittgeschwindigkeit" Schrittgeschwindigkeit
bedeutet normalerweise 5 km/h, dann jedoch dürfte in einer
verkehrsberuhigten Zone über eine längere Distanz überhaupt kein PKW an
einem Fußgänger vorbei fahren. Deshalb hat man sich - mehr oder weniger -
auf etwa 7 bis höchstens 10 km/h geeinigt - und hier liegt ein Problem: In einer für den motorisierten Durchgangs gesperrten verkehrsberuhigten Zone mit dem Fahrrad fahren zu dürfen ist also in keiner Weise ein Freibrief, der vor jeder Strafe schützen würde! Hier können Sie online Anzeige erstatten: |